Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen - Soll eine mögliche Benachteiligung von behinderten Menschen in der Gesellschaft verhindern und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Ergänzung des BGG (Behindertengleichstellungsgesetzes). Gilt für alle Internetangebote von Behörden der Bundesverwaltung. Damit wird sichergestellt, dass auch behinderten Menschen der Zugang zu öffentlichen Informationen ermöglicht wird.