Das BSHG, Bundessozialhilfegesetz regelte die Bestimmungen der Sozialhilfe für bedürftige Personen in der Bundesrepublik Deutschland von 1962 bis 2004, bis es im im Jahr 2005 Hartz IV Reform, Teil des Sozialgesetzbuches (SGB XII) wurde.
Das GSiG war ein eigenständiges Grundsicherungsgesetz (GSiG) um die Gewährung von Sozialhilfe zu vermeiden, bevor es im Zuge der Hartz IV Reform Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB XII) wurde.