| | | | | |
| Soli | Solidaritätszuschlag | | Der Solidaritätszuschlag beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer. Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag sind nicht zweckgebunden. Wurde 1991 eingeführt wegen der Kosten der Deutschen Einheit, wird mittlerweile aber auch anders verwendet.
Kategorie: Gesellschaft & Politik -> Steuern & Abgaben | |
| |
|
|
| |
|