Verordnung zur Regelung der Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen haben, und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung stellen müssen
Verordnung zur Regelung der Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen haben, und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung stellen müssen