Der 5. Teil des ZGB (Schweizerischen Zivilgesetzbuches) - Schweizerische Obligationenrecht - das Recht der Schuldverhältnisse - regelt das Schuldrecht.
Atomwaffensperrvertrag, auch Nichtverbreitungsvertrag (NVV), internationaler Vertrag, hat Verbot der Verbreitung und Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen sowie das Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie zum Gegenstand
Atomwaffensperrvertrag, auch Non-Proliferation of Nuclear Weapons (NPT), internationaler Vertrag, hat Verbot der Verbreitung und Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen sowie das Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie zum Gegenstand