Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - auch BTGO
Regelt Verfahren und Organstrukturen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Bundestages der BRD (Bundesrepublik Deutschland).
Regelt Organisation und Verfahren innerhalb der Bundesministerien, der Ministerien untereinander und ihre Zusammenarbeit mit den anderen Verfassungsorganen.
1970 bis 1992 ein Verfahren zur Institutionalisierung der Kooperation der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere im außenpolitischen Bereich